A-2365

Signatur: 
A-2365
Herkunft bzw. Zuordnung: 
6.8 Referat 5 (Materialstelle)
Abweichende Herkunft: 
Abgabe durch Henning Bock (HB), Leiter Marketing & Vertrieb der DLRG Service GmbH (DSG), am 6. Mai 2020
Sachthema: 
Verbandslogo / Corporate Identity (Corporate Design) / Rechtsfragen (außer Satzungsangelegenheiten) / DLRG-Materialstelle / Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Reihentitel (Bandreihe): 
Warenzeichen
Titel: 
Warenzeichen der DLRG, Band 12 (warenzeichenrechtliche Auseinandersetzung zwischen DLRG und Bayerischem Roten Kreuz wegen Nutzung eines Verbandslogos, das mit jenem der DLRG verwechselt werden kann)
Enthälttyp: 
Enthält u. a.:
Enthält: 

Prüfung einer möglicherweise bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen dem unter lfd. Nr. 646 967 zu Gunsten der DLRG eingetragenen Warenzeichen [spähender Adler, Akronym "DLRG" und Umschrift "Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft" im Oval] und dem von der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes benutzten Logo (Zeichen) durch den Patentantwalt Dr. Max Eule, München (Mai 1954). - Verbot der Nutzung des Adler-Symbols durch das Bayerische Rote Kreuz (Urteil des Landgerichts Düsseldorf  vom 2. Febr. 1956 zu Aktenzeichen 4 O 226/55 sowie Vergleich zwischen den Parteien v. 15. Jan. 1957 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu Aktenzeichen 2 U 104/56 - 4 O 226/55).

Datierung bzw. Laufzeit: 
1954 - 1957, (1968)
Umfang: 
ca. 65
Umfang Einheit: 
Bl.
Bearbeiter/in: 
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bild: 
Bemerkungen: 
Dieser Vorgang befand sich in einem Ordner mit dem Titel "Warenzeichenrecht - Grundsatzfragen", welcher sechs Einzelvorgänge enthielt. Da diese sechs Einzelvorgänge durch Trennblätter mit eindeutigen Aufschriften je gesondert formiert waren, konnte entsprechende Einzelverzeichnung erfolgen. Bandzählung archivisch.
Sonstiges: 
Streitgegenständliches Zeichen, Farbversion (abgebildet in einem Schreiben vom 22. Okt. 1954), als Scan im Datensatz enthalten.