Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Prüfung einer möglicherweise bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen dem unter lfd. Nr. 646 967 zu Gunsten der DLRG eingetragenen Warenzeichen [spähender Adler, Akronym "DLRG" und Umschrift "Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft" im Oval] und dem von der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes benutzten Logo (Zeichen) durch den Patentantwalt Dr. Max Eule, München (Mai 1954). - Verbot der Nutzung des Adler-Symbols durch das Bayerische Rote Kreuz (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Febr. 1956 zu Aktenzeichen 4 O 226/55 sowie Vergleich zwischen den Parteien v. 15. Jan. 1957 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu Aktenzeichen 2 U 104/56 - 4 O 226/55).