Gk-119ÜF
Signatur:
Gk-119ÜF
Herkunft bzw. Zuordnung:
6.5.5 Schwimmen / Rettungsschwimmen
Abweichende Herkunft:
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Sachthema:
DLRG-Bezirksverbände / Baderegeln / Ethik / Umweltschutz / Werbemittel (eigene)
Reihentitel (Bandreihe):
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 82)
Titel:
"Hildesheimer Baderegeln" - siebte von zehn Informationstafeln (Aushängen) mit insgesamt 16 Baderegeln, Handzeichnung, Kaseinfarben (mehrfarbig) und Montage auf Karton (ca. 68,00 x ca. 48,00 cm), angefertigt von Ernst Schindler, Hildesheim (signiert)
Enthälttyp:
Enthält:
Enthält:
"Ein Badegast, der wohlerzogen, der pinkelt niemals in die Wogen!" - unterlasse die Verunreinigung von Gewässern / Bädern durch Urin (Hildesheimer Baderegel Nr. 10). - "Ein klares Wasser - ein sauberes Bad wünscht stets die DLRG" (Sinnspruch / Slogan am unteren Rand der Tafel).
Datierung bzw. Laufzeit:
vmtl. 1959
Umfang:
1
Umfang Einheit:
Stck.
Bearbeiter/in:
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bemerkungen:
S. hierzu auch die vmtl. 1961 entstandenen Skizzen Schindlers mit Bezügen zur vorliegenden Tafel unter Nr. Gk-119/1.
Sonstiges:
Ernst Schindler malte mit "Plakafarben" [Kaseinfarben, Handelsmarke "Plaka" der Pelikan Holding AG]. Verwendet wurde hier die unbedruckte Rückseite einer Werbetafel für Lacke der Marke "Glasurit". Ein naher Verwandter Ernst Schindlers war für den entsprechenden Hersteller bzw. für einen Händler für dessen Produkte tätig. Diese Angaben stammen von seinem Sohn Ulrich Schindler (persönliches Gespräch in Hildesheim am 18. Febr. 2020).
Entnahme:
Zwecks Restaurierung entnommen: 8. März 2020 (Belli). Nach fachgerechter Restaurierung durch Lotte Schlobies, Berlin, reponiert (18. Nov. 2022; Belli).