A-2239

Signatur: 
A-2239
Herkunft bzw. Zuordnung: 
6.3.5.1 Einsatzleitung Niedersachsen (NDS)
Abweichende Herkunft: 
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Sachthema: 
DLRG-Bezirksverbände / Schwimmen / Bädersituation (Bau / Erhalt / Bedarf) / Öffentlichkeitsarbeit / Rechtsfragen (außer Satzungsangelegenheiten)
Reihentitel (Bandreihe): 
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 105)
Titel: 
"Die DLRG darf Störer jederzeit rauswerfen - Zum Meinungsstreit um das Maschseebad" [Hannover], Zeitungsartikel aus der Tageszeitung "Neue Presse" (Hannover) vom 8. September 1981 - Veröffentlichung von Richtigstellungen des DLRG-Bezirks Hannover in dieser Kontroverse
Enthälttyp: 
Enthält u. a.:
Enthält: 

Vorhaben der Stadt Hannover, das Bad künftig von der DLRG betreiben zu lassen. - kursierende Gerüchte hinsichtlich zu gewärtigender jährlicher Kosten für den Betrieb des Bades. - Bestätigung des Hausrechts der DLRG im Falle des Betriebes des Bades durch sie. - erzielbare Kostenersparnis für die Stadt Hannover im Falle des Betriebes des Bades durch die DLRG. - fehlende Kommunikation zwischen Gegnern des Vorhabens und DLRG (Hinweis von Otto Rinkel, Vorsitzender der DLRG [des DLRG-Bezirks Hannover]).

Datierung bzw. Laufzeit: 
Sept. 1981
Umfang: 
1
Umfang Einheit: 
Bl.
Bearbeiter/in: 
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Entnahme: 
Entnommen aus Nr. A-2234.