Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Hinweis auf die Anerkennung des Leistungsscheins und des Lehrscheins der DLRG unter den Bezeichnungen "Leistungsabzeichen der DLRG" und "Lehrabzeichen der DLRG" als Ehrenzeichen gem. Artikel 1 des Dritten Erlasses des Bundespräsidenten vom 3. Aug. 1964 (Bundesgesetzblatt I, Seite 644).