Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Auffordernung an den Landesverband Hessen des Einzelhandels, Fachabteilung Sportbedarf, seinen Mitgliedsbetrieben den Vertrieb von Schwimmkappen (Kappen) und ähnlichen Artikeln, die mit dem Akronym "DLRG" versehen sind, zu untersagen (6. Apr.). - Darstellung der Genese des Warenzeichenschutzes für die Wortmarke "DLRG" (Akronym) im Kontext mit der Problematik des Verkaufs von Badekappen (Kappen) aus Gummi oder Stoff (Texilien) durch Einzelhandelsgeschäfte der Sportbranche, erstellt von Wilhelm Ruthenkolk, Leiter der DLRG-Materialstelle Düsseldorf (16. Juli).