Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Wiederbeginn der DLRG-Arbeit nach dem Ersten Weltkrieg. - Unterstützung des Neuaufbaus ab 1925 durch den Deutschen Schwimmverband (DSV) und die Deutsche Turnerschaft (DT). - Defizite bei der Schwimmfähigkeit auf dem platten Lande. - Befürchtungen der Lehrerschaft, bei im Zuge des Schwimmunterrichts auftretenden Schadensfällen in Haftung genommen zu werden. - Einbindung der Exekutive in die Verbreitung der Schwimmfähigkeit. - Vorschläge für die Organisation der DLRG-Arbeit auf dem platten Lande. - Nutzung von Lehrscheininhabern als Multiplikatoren sowie Forderung nach einer gründlicheren Ausbildung für Lehrscheinanwärter. - Bemühung um die Gewinnung neuer Mitglieder. - Bildung von DLRG-Kreisgruppen als Untergliederungen der Bezirksgruppen / Bezirksverbände auf dem platten Landes zwecks Förderung der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. - Forderung nach dem "obligatorischen Schwimmunterricht" in allen Schulen. - Votum für die Belassung größerer Anteile der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen bei den neu zu bildenden Kreisgruppen. - Ausweitung der Lehrtätigkeit auf dem platten Lande. - Einrichtung eines freiwilligen Rettungswachdienstes an gefährlichen Punkten im Einzugsbereich der Kreisgruppen. - Etablierung einer besseren Winterarbeit zwecks dauerhaften Zusammenhalts der Kreisgruppen.