Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Etablierung des Rettungsschwimmens als Pflichtbedingung für die Leistungsabzeichen der folgenden nationalsozialistischen Organisationen: Hitlerjugend (HJ), Deutsches Jungvolk (DJ) und Bund Deutscher Mädel (BDM). - gescheiterter Versuch, das Rettungsschwimmen als Pflichtbedingung für den Erwerb des SA-Sportabzeichens einzuführen.